Förderung mit InnoStartBonus
Noch bis zum 23. August 2023 können sich Gründungswillige in den Bereichen Ernährung, Sport und Gesundheit um den sächsischen Gründungszuschuss InnoStart Bonus bewerben. Der InnoStartBonus hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Baustein der sächsischen Gründungsförderung entwickelt. Er unterstützt Einzelgründende oder Teams mit 1.050 Euro pro Monat je Gründer zuzüglich Kinderbonus (150 Euro je unterhaltspflichtigem Kind) für maximal zwölf Monate. Die Geförderten sollen innerhalb des Förderzeitraums zunächst ihre Geschäftsidee final entwickeln und dann zu einer Gründung kommen. Unterstützt werden sie dabei duch futureSAX, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen.
Geschäftsideen in den Bereichen Ernährung, Sport und Gesundheit können beim 4. Sonderaufruf des InnoStartBonus bis zum 23. August eingereicht werden. Das Geschäftsgeschehen sollte sich nicht auf Beratungsleistungen beschränken. Gründungswillige aus anderen Themenbereichen können sich im Rahmen der regulären Ausschreibung des InnoStartBonus bewerben - diese läuft noch bis zum 11. Oktober 2023.
Die Bewerber müssen zwei Wertungsrunden mit Jurys aus Gründungsexpert*innen absolvieren, anschließend erfolgt die Einreichung eines Förderantrags bei der Sächsischen Aufbaubank. Der Gründungszuschuss im Sonderaufruf Ernährung, Sport und Gesundheit soll ab November 2023 ausgezahlt werden, im regulären Programm ab Februar 2024.