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TCC vom 14.09.2018

Für mehr Gründerinnen

Noch bis zum 31. Oktober kann man sich für den Sächsischen Gründerinnenpreis bewerben

Neben einem Preisgeld gibt es auch die Trophäe "Pusteblume" zu gewinnen. (Foto: Dieter Kahnert / SMGI)
Neben einem Preisgeld gibt es auch die Trophäe "Pusteblume" zu gewinnen. (Foto: Dieter Kahnert / SMGI)
Dem deutschen Startup-Monitor 2017 zufolge liegt deutschlandweit der Anteil von Gründerinnen lediglich bei 15 Prozent – in Sachsen sogar nur bei acht Prozent. Um Gründerinnen zu würdigen und sichtbar zu machen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, wurde der „Sächsische Gründerinnenpreis“ ins Leben gerufen. Initiiert von Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, soll der Preis positive Vorbilder hervorheben und dadurch auch andere Frauen dazu ermutigen, ihr Potenzial zu nutzen und eine Existenzgründung anzugehen.

Bewerben können sich noch bis zum 31. Oktober 2018 alle sächsischen Unternehmerinnen, die ein junges kleines oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie, Handwerk, Handel oder aus dem Dienstleistungssektor führen. Die Firma sollte zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Mai 2018 gegründet oder übernommen worden sein. Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Bewerbungen unter anderem nach Kriterien wie Vision, Unternehmenszielen, Geschäftsmodell, Vertriebs- sowie Marketingkonzepten und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Anfang 2019 werden dann gleich zwei Preise verliehen – der erste Platz ist mit 5.000 Euro, der zweite Platz mit 1.000 Euro dotiert.

Im vergangenen Jahr gingen über 50 Bewerbungen ein, die die Innovationsfähigkeit von sächsischen Gründerinnen unterstrichen. Durchsetzen konnten sich am Ende Nadine Glasow aus Dresden mit ihrer universalRAUM GmbH und Susann Mütze aus Kamenz, die 2015 die Geschäftsführer-Nachfolge im väterlichen Tischlerei-Betrieb antrat. Sie erhielten neben dem Preisgeld auch die Trophäe "Pusteblume".
 
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